Wenn mit Aktien Gewinne gemacht werden, müssen Anleger diese versteuern. Das ist keine neue Information. Bereits 2009 wurde jedoch versucht, die Besteuerung leichter zu machen. Die Spekulationssteuer auf Aktien ist dabei ein wichtiger Punkt. Interessant für Anleger zu wissen ist, was diese genau bedeutet, wie hoch sie ist und ob sie sich auch umgehen lässt.
Spekulationssteuer auf Aktien: Die Bedeutung der Abgeltungssteuer
Im Rahmen der Suche nach Informationen zur Spekulationssteuer auf Aktien wird früher oder später der Begriff der Abgeltungssteuer fallen. Hierbei handelt es sich um eine Steuer, die zum 01.01.2009 eingeführt wurde. Sie besagt, dass auf die Gewinne, die aus einem Aktiendepot oder einem Aktienfonds entstehen, 25 % Steuern abgeführt werden müssen. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag. Wenn der Steuernehmer Kirchensteuern abführt, müssen diese auch auf die Gewinne gezahlt werden. Grundsätzlich ist es so, dass die Bank, bei der das Aktiendepot geführt wird, auch die Abgeltungssteuer abführt.
Hinweis: Wer Aktien bereits vor Januar 2009 erworben hat, der profitiert vom Bestandsschutz. Das heißt, wenn aus diesen Gewinne hervorgehen, werden diese steuerfrei vereinnahmt.
Die Höhe von 25 % bei der Spekulationssteuer auf Aktien scheint auf den ersten Blick vor allem dann hoch, wenn der Anleger einen geringeren persönlichen Steuersatz hat. Ist dies der Fall, kann eine Veranlagung beantragt werden, die sich am persönlichen Steuersatz orientiert. Um diese in Anspruch nehmen zu können, muss jedoch die Anlage KAP bei der Steuererklärung ausgefüllt werden. Wichtig zu wissen ist, dass die Steuer von dem depotführenden Anbieter dennoch in voller Höhe einbehalten wird. Der Steuerzahler kann sich die Differenz allerdings zurückholen, wenn er eine Steuererklärung macht.
Was passiert bei einem höheren persönlichen Steuersatz?
Die Spekulationssteuer auf Aktien ist dann attraktiv, wenn der persönliche Steuersatz normalerweise über den 25 % liegt. Anleger sollten allerdings wissen, dass der Steuersatz auch erhöht werden kann. Hat man einen sehr hohen persönlichen Steuersatz, so kann die Spekulationssteuer auf Aktien auf bis zu 28 % angehoben werden. Darüber wird sie aber nicht liegen.
Der Freibetrag für Gewinne ohne Berechnung der Spekulationssteuer auf Aktien
Jeder Anleger hat die Möglichkeit, einen Freibetrag zu nutzen. Dieser hat aktuell eine Höhe von 801 Euro pro Steuerzahler. Wenn die Veranlagung bei einem Ehepaar gemeinsam durchgeführt wird, liegt der Freibetrag bei 1602 Euro.
Bis zu diesem festgelegten Freibetrag muss keine Spekulationssteuer auf Aktien gezahlt werden.
Sehr interessant ist es dann, wenn ein Steuerzahler ausschließlich Verdienste aus Kapitalerträgen hat. In diesem Fall liegt der Freibetrag bei 9.000 Euro. Dies hängt damit zusammen, dass der Kapitalfreibetrag noch um den Freibetrag für die Einkommenssteuer erweitert wird.
Wer seinen Freibetrag für die Aktiengewinne in seinem Depot in Anspruch nehmen möchte, der muss einen Freistellungsauftrag ausführen. Dieser sorgt dafür, dass erst bei Erträgen über dem Freibetrag die Spekulationssteuer auf Aktien abgeführt wird.
Hinweis: Die Spekulationssteuer auf Aktien wird nur bei inländischen Banken direkt von der Bank einbehalten. Wer sein Depot bei einer ausländischen Bank hat, der gibt seine Kapitalerträge bei seiner Steuererklärung an.
Der Freibetrag greift nicht nur bei Kapitalerträgen aus Aktiengeschäften. Er kann auch für andere Kapitalerträge eingesetzt werden.
Die Spekulationsfrist bei Aktien
Immer wieder wird von einer Spekulationsfrist gesprochen, wenn das Thema auf die Spekulationssteuer auf Aktien kommt. Hierbei handelt es sich um einen früheren Vorteil, der heute jedoch in der Form nicht mehr vorhanden ist. Die Spekulationsfrist beschreibt den Vorteil, dass Kursgewinne dann nicht versteuert werden müssen, wenn der Anleger die Wertpapiere ein Jahr oder auch länger hält. Nach wie vor gilt die Spekulationsfrist – allerdings nur dann, wenn die Aktien auch vor 2009 gekauft wurden. Daher ist dieses Thema nur für Anleger interessant, die noch alte Aktien in ihrem Depot haben.
Wichtig: Eine weitere Änderung nach Januar 2009 betrifft die Verluste, die mit Aktiengeschäften gemacht werden können. Diese konnten früher auch dann mit Zinseinnahmen verrechnet werden, wenn die Zinseinnahmen aus anderen Kapitalgeschäften stammten. Inzwischen ist eine Verrechnung nur noch mit Gewinnen aus Aktien möglich.
Die Basis bei der Spekulationssteuer auf Aktien
Um eine Spekulationssteuer auf Aktien erheben zu können, muss eine Basis aufgerufen werden. Diese setzt sich aus dem Einstands- und dem Veräußerungskurs zusammen. Die sich aus diesen beiden Punkten ergebende Differenz ist die Grundlage für die Berechnung.
Der Kurs selbst basiert auf dem Börsenkurs sowie den möglichen Kosten für die Transaktionen. Dadurch haben Anleger die Möglichkeit, Kosten geltend zu machen, die dann auftreten, wenn es zu einer Anschaffung oder einer Abschaffung von Aktien kommt.
Wie ist das im direkten Einsatz?
Wenn ein Anleger bei einem Broker Aktien kauft, werden die Kosten für den Kauf auf den Anschaffungskurs gelegt. Erfolgt der Verkauf der Aktien, werden die Entgelte hier abgezogen. Wenn also ein Kauf von 100 Aktien anfällt und die Kosten dafür bei 10 Euro liegen, erfolgt eine Buchung durch den Broker mit einem Einstandskurs, der um den Betrag von 0,10 Euro erhöht wird. Das Ergebnis ist, dass die Grundlage für die Besteuerung auf diese Weise geringer ausfällt.
Vorsicht bei der Spekulationssteuer auf Aktien bei Dividenden
Im § 27 des Körperschaftssteuergesetzes gibt es Hinweise darauf, wie mit Dividenden zu verfahren ist. Wer Aktien hält, der profitiert auch von den Dividenden der Unternehmen. Diese Ausschüttungen erfolgen in einem festen Turnus. Interessant zu wissen:
Auf die Ausschüttungen fällt keine keine Spekulationssteuer an.
Anders sieht es aber aus, wenn die Aktien verkauft werden. In diesem Fall ist es so, dass die Dividenden doch noch besteuert werden. Die Besteuerung erfolgt nachträglich. Das ist für Anleger ein besonders wichtiger Punkt, da diese Kosten oft aus den Augen verloren werden. Die Besteuerung erfolgt dadurch, dass es zu einem Abzug der Dividenden auf den Einstandskurs kommt. So steigt die Basis für die Berechnung der Spekulationssteuer auf Aktien.
Was passiert, wenn ich Aktien geschenkt bekomme?
Wertpapiere sind nach wie vor eine sehr beliebte Geldanlage, die auch durchaus als Schenkung in Betracht gezogen werden kann. Erfolgt eine Schenkung in Form von Aktien, muss auf diese normalerweise keine Abgeltungssteuer entrichtet werden. Allerdings ist die Grundlage hierfür, dass der Übertrag der Aktien als klare Schenkung beim Finanzamt angegeben wird. Wenn diese Schenkung nicht angegeben wird, dann geht die Bank davon aus, dass ein Verkauf stattgefunden hat. Auf die Gewinne wird eine Spekulationssteuer auf Aktien berechnet. Die Steuern fallen dann an, wenn eine Überschreitung der Freibeträge zu vermerken ist.
Welche Bedeutung hat der Verlustverrechnungstopf bei der Spekulationssteuer auf Aktien?
Die Steuerbasis kann reduziert werden, wenn es zu Verlusten kommt. Wie bereits kurz vermerkt, sind Verluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus Aktien zu verrechnen.
Wer Gewinne mit Optionsscheinen oder auch mit CFDs macht, der muss auf diese ebenfalls eine Abgeltungssteuer zahlen. Kann hier aber keine Verluste aus Aktien geltend machen. Bei einem Broker wird hierfür ein sogenannter Verlustverrechnungstopf geöffnet. Dieser Topf macht es möglich, eine Verrechnung auch über mehrere Broker hinweg aufzugreifen. Das heißt, wenn ein Anleger verschiedene Depots hat, kann hier eine Verrechnung für die Gewinne und Verluste der Aktien erfolgen.
Wenn es zu einem Depotübertrag kommt, der Inhaber aber nicht gewechselt wird, fällt keine Spekulationssteuer auf Aktien an. Die Einstandskurse werden zwischen den Banken übermittelt. Bestandsschutzregelungen werden durch den Depotübertrag nicht angegriffen.
Wie erfolgt die Berechnung der Spekulationssteuer auf Aktien aus dem Ausland?
Interessant dürfte die Frage sein, wie es sich mit der Spekulationssteuer auf Aktien verhält, die aus dem Ausland stammen. Bei ausländischen Aktien wird mit einer Quellensteuer gearbeitet. Abhängig vom Land wird festgelegt, wie die Behandlung der Steuer erfolgt. Grundsätzlich ist es möglich, diese komplett auf die Spekulationssteuer auf Aktien anzurechnen, die in Deutschland gezahlt werden muss. Allerdings muss dafür ein Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden sein.
Genaue Informationen zu dieser Thematik können Anleger über das Bundeszentralamt für Steuern erhalten:
Bundeszentralamt für Steuern
Hauptdienstsitz Bonn-Beuel
An der Küppe 1
53225 Bonn
Tel: 0228 406 1240
Mail: poststelle@bzst.de-mail.de
www.bzst.de
Was ist bei der Suche nach einem Depot zu beachten?
Die Investition in Aktien gilt nach wie vor als eine sehr gute Möglichkeit der Geldanlage. Als Grundlage dafür, dass ein Portfolio aufgebaut werden kann, wird ein Depot benötigt. Inzwischen ist es möglich, dass online bei verschiedenen Anbietern ein Depot eröffnet werden kann.
Bei der Suche nach einem guten Depot-Angebot ist es wichtig, einige Punkte im Blick zu behalten:
1. Die Depotgebühr
Die Depotgebühr wirkt sich reduzierend auf die Gewinne aus Aktien auf, daher sollte darauf geachtet werden, dass diese möglichst nicht anfällt. Bitte darauf achten, ob möglicherweise auch eine Inaktivitätsgebühr aufgerufen wird. In diesem Fall verlangt ein Broker Gebühren, wenn ein Anleger längere Zeit über das Depot nicht aktiv ist.
2. Die Sicherheit
Wer sein Geld einer Bank oder einem Broker zur Verfügung stellt und über deren Plattform investiert, der möchte auch Sicherheit haben. Die Einlagensicherung ist an dieser Stelle besonders wichtig. Wenn eine Einlagensicherung geboten wird, dann ist das Geld der Anleger auf dem Konto bei der Bank geschützt, auch wenn es zu einer Insolvenz kommen sollte.
3. Die Handelskonditionen
Die Konditionen für den Aktienhandel sind ebenfalls wichtig. Zwar können diese im Rahmen der Spekulationssteuer auf Aktien geltend gemacht werden. Dennoch ist es von Vorteil, wenn die Gebühren möglichst gering sind.
4. Das Handelsangebot
Der nächste Punkt ist das Handelsangebot. Welche Aktien werden für den Handel zur Verfügung gestellt? Ein besonders breit gefächertes Angebot sorgt dafür, dass der Anleger sein Portfolio möglichst flexibel gestalten kann. Auch kann es interessant sein, wenn über das Konto beim Broker nicht nur ein Aktiendepot geführt werden kann, sondern es auch möglich ist, weitere Handelsoptionen in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören beispielsweise die Investitionen in ETFs oder auch in CFDs.
5. Plattform
Die Handelsplattform ist die Grundlage dafür, ein Depot einrichten und führen zu können. Daher sollte diese möglichst übersichtlich im Aufbau und einfach in der Handhabung sein. Oft wird von Anbietern ein Musterdepot zur Verfügung gestellt. Mit dem Musterdepot ist es möglich, die ersten Schritte über die Handelsplattform zu gehen und so abschätzen zu können, ob diese sich für den Handel eignet.
Hinweis: Ein Aktiendepot wird normalerweise bei einer Bank geführt. Immer mehr Broker stellen jedoch den Handel mit echten Aktien zur Verfügung. Es kann sich lohnen, die Angebote zu vergleichen und zu schauen, ob ein Konto bei einem Broker möglicherweise interessanter sein kann, als ein Depot bei einer Bank.
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