Die neue Regelung des Bürgergeldes legt einen starken Fokus auf die Förderung von Weiterbildung. Die Bundesregierung hat das Ziel eines „Jahrzehnts der Weiterbildung“ definiert. Im Gegensatz zu Hartz IV wird nicht mehr vorrangig die schnelle Vermittlung in Arbeit angestrebt. Stattdessen sollen Anreize geschaffen werden, um gezielte Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Abschluss zu absolvieren. Ein Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro sowie ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat werden zur Verfügung gestellt. Wir geben umfangreiche Informationen darüber, wer Anspruch auf das Weiterbildungsgeld hat, ab wann es ausgezahlt wird und ab welchem Zeitpunkt es genutzt werden kann.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Bürgergeld Bonus – Weiterbildungsgeld
Das Bürgergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die allen Arbeitssuchenden zugutekommt. Ab 2023 wird es allen Personen zugänglich gemacht, die zuvor für Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld berechtigt waren, ohne dass ein erneuter Antrag gestellt werden muss. Im Bereich der Bildungsförderung gibt es nun zwei neue Möglichkeiten: einerseits den Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro pro Monat und andererseits das Weiterbildungsgeld mit einer Förderung von 150 Euro pro Monat.
Weiterbildungsgeld
Das Bürgergeld-Gesetz, das ab Juli 2023 in Kraft tritt, beinhaltet eine wichtige Neuerung für Empfänger des Bürgergeldes, die an berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen teilnehmen. Ab diesem Zeitpunkt erhalten sie monatlich 150 Euro als Weiterbildungsgeld. Es ist jedoch zu beachten, dass diese finanzielle Unterstützung ausschließlich für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen vorgesehen ist. Auch Teilnehmer, die bereits vor dem 1.7.2023 mit ihrer Weiterbildung begonnen haben, haben Anspruch auf das Weiterbildungsgeld gemäß dem neuen Bürgergeld-Gesetz.
Personen, die Bürgergeld beziehen, können durch eine berufliche Nachqualifizierung ihren Berufsabschluss nachträglich erwerben, indem sie auf ihren bereits vorhandenen Kompetenzen aufbauen. Diese abschlussbezogene Weiterbildung ist ein bedeutender Schritt in Richtung beruflicher Weiterentwicklung und ermöglicht den Bürgergeld-Empfängern eine gezielte Karriereplanung.
Wie lange erhalten Berechtigte das Weiterbildungsgeld?
Sofern die Bildungsmaßnahme den Abschluss eines Berufs erfordert, besteht die Möglichkeit, das Weiterbildungsgeld für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren zu beziehen. Im Vergleich zur alten Regelung im Hartz IV-System wurde die Auszahlungsdauer um ein Jahr verlängert.
Bürgergeld-Bonus
Ab Juli 2023 bekommen Empfänger des Bürgergeldes einen monatlichen Bonus in Höhe von 75 Euro zusätzlich, wenn sie an förderlichen Maßnahmen teilnehmen, die langfristig ihre Jobchancen verbessern sollen. Durch den Erwerb neuer Fähigkeiten und Kenntnisse im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen können sich Beschäftigungsmöglichkeiten nachhaltig steigern und dadurch wird der Bonus aktiviert. Es wird empfohlen, diese Chance zu nutzen, um die eigenen Karrierechancen zu erhöhen und finanziell davon zu profitieren. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Zukunft erfolgreich zu gestalten.
Die 75 Euro werden Ihnen ohne Anrechnung zum Regelbedarf ausgezahlt.
Anwendungsbereiche der Weiterbildungsprämie
Verschiedene Wege ermöglichen finanzielle Unterstützung bei Weiterbildungen. Dabei sind das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie von besonderer Bedeutung. Die Weiterbildungsprämie wird gewährt, wenn eine Weiterbildung absolviert wird, die zu einem anerkannten Ausbildungsabschluss führt. Diese Weiterbildung wird oft als Umschulung bezeichnet und kann mit der Umschulungsprämie gefördert werden.
Wenn eine Person erfolgreich eine Zwischenprüfung ablegt, erhält sie eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro. Falls sie zusätzlich die Abschlussprüfung besteht, erhöht sich die Prämie sogar auf 1.500 Euro. Es ist jedoch wichtig, dass nach der Umschulung oder Nachqualifizierung ein Nachweis über das erfolgreiche Bestehen bei dem Kostenträger eingereicht wird. Insgesamt stehen bis zu 2.500 Euro an Förderung zur Verfügung.