Ein Urteil des Bundesgerichtshofs könnte sich positiv auf die Auszahlung von Riester-Sparern auswirken. Der BGH erklärte eine Klausel, die von Sparkassen verwendet wurde, für unwirksam. Konkret handelt es sich um eine Regelung, die besagt, dass bei Vereinbarung einer Leibrente möglicherweise Abschluss- und/oder Vermittlungskosten anfallen können. Der Vorsitzende Richter betonte, dass diese Klausel für den durchschnittlichen Verbraucher nicht klar und verständlich ist. Betroffene sollten daher genau darüber informiert sein, mit welchen Kosten sie rechnen müssen.
Sparkassen dürfen keine Gebühren für Riester-Verträge erheben
Das Bundesgerichtshof-Urteil betrifft konkret Riester-Banksparpläne, die bei der Sparkasse Günzburg-Krumbach in Bayern abgeschlossen wurden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen diese und andere Sparkassen geklagt, da sie ähnliche Klauseln in ihren Riester-Verträgen verwendeten. Laut der Verbraucherzentrale dürfen Sparkassen nun in solchen Fällen keine Gebühren mehr erheben. Kunden, die sich noch in der Ansparphase befinden, sollten das Urteil im Hinterkopf behalten. Solange die Kosten nicht transparent ausgewiesen werden, dürfen Geldinstitute kein Entgelt verlangen.
Verbraucherzentrale: Hunderttausende Kunden von Klauseln betroffen
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht davon aus, dass eine beträchtliche Anzahl von Kunden anderer Institute möglicherweise von ähnlichen Klauseln betroffen sein könnte. Die bisherigen Urteile der Oberlandesgerichte waren in dieser Angelegenheit unterschiedlich. Der Sparkassenverband DSGV und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken prüfen derzeit die Auswirkungen des Urteils auf ihre eigenen Verträge. Ein Vertreter der Sparkasse Günzburg-Krumbach argumentierte vor dem Bundesgerichtshof, dass es sich bei der Klausel lediglich um einen allgemeinen Hinweis handelt und keine rechtsverbindliche Vertragsbedingung darstellt.
Verbraucherzentrale bemängelt Kosten bei Riester-Auszahlung
Die Riester-Rente ist eine kontrovers diskutierte Altersvorsorgeform, insbesondere wegen der hohen Gebühren und niedrigen Zinsen, die die Rendite beeinflussen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bereits im April die Kosten bemängelt, die die Anbieter bei Auszahlungsbeginn erheben. Das Hauptziel der Riester-Rente besteht darin, Menschen dabei zu unterstützen, Geld für ihre Altersvorsorge anzusparen, indem staatliche Zulagen gewährt werden. Laut aktuellen Daten des Bundesarbeitsministeriums gibt es rund 16 Millionen Riester-Verträge, von denen etwa ein Fünftel bis knapp ein Viertel derzeit nicht aktiv sind und nicht bespart werden.