Fitch Ratings hat die langfristigen Standard-Emittenten-Ausfallratings von 11 deutschen Bundesländern mit ‚AAA‘ mit stabilen Aussichten bestätigt: Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Fitch hat auch die kurzfristigen IDRs in Fremd- und Landeswährung bei ‚F1+‘ und die vorrangigen unbesicherten Schuldtitel bei ‚AAA‘ und die kurzfristigen vorrangigen unbesicherten Ratings bei ‚F1+‘ bestätigt. Eine vollständige Liste der Bewertungsaktionen finden Sie unten.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Fitch-Ratings ‚AAA‘ für deutsche Bundesländer
Die Ratings der gemeinsamen Anleiheemissionen der deutschen Bundesländer (Länder 40; 42, 43, 45-47 und 50-60) wurden ebenfalls bei „AAA“ bestätigt. Die Affirmationen und stabilen Aussichten spiegeln die unveränderten Annahmen des Ratingansatzes von Fitch für die deutschen Länder wider, nach dem die Ratings mit denen der Bundesrepublik Deutschland (Bund; AAA / Stable / F1 +) gleichgesetzt werden.
Aufgrund des Rückgangs des deutschen BIP-Wachstums im Jahr 2020 und der prognostizierten Erholung ab 2021 aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat der aktualisierte Rating-Fall zu Änderungen der individuellen Kennzahlen für die Tragfähigkeit der Schulden des Kreditgebers geführt, ohne dass dies Auswirkungen auf die IDRs hat, die im Einklang stehen mit jenen Bundes.
Wichtige Bewertungsfaktoren
Das Risikoprofil „Stärker“ der deutschen Bundesländer spiegelt die „Stärkere“ Einschätzung von Fitch für alle sechs Teilfaktoren wider, wie nachstehend beschrieben.
Robustheit der Einnahmen: „Stärker“
Die stärkere Einschätzung ist auf den hohen Anteil stabiler Einnahmequellen aufgrund der starken und diversifizierten Steuerbemessungsgrundlage und der stabilen Transfers aus dem Bund zurückzuführen. Fitch betrachtet die Bundesländer als widerstandsfähig gegenüber potenziellen Schocks, wodurch das Risiko einer schrumpfenden Ertragsbasis gemindert wird.
Die Haupteinnahmequellen der Bundesländer sind gemeinsame Steuereinnahmen (Körperschaftsteuer (CIT), Mehrwertsteuer und Einkommensteuer (PIT)) zwischen dem Bund, dem Länder und in geringerem Maße den Gemeinden. Laut Gesetz erhalten die Länder 50,0% von CIT und 42,5% der PIT. Die Mehrwertsteueranteile weisen einen komplexeren Zuteilungsprozess auf und variieren geringfügig gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2020 betrug der Anteil 52,9% für die Bundesländer, 43,0% für den Bund und 4,1% für die Kommunen. Die gemeinsamen Steuereinnahmen entfielen 79,8% der gesamten Steuereinnahmen (ohne alleinige kommunale Steuereinnahmen), die 2020 in Deutschland erzielt wurden.
Im Jahr 2020 machten die Steuereinnahmen 70% (2019: 75%) der Gesamteinnahmen des Länder aus, wobei PIT und Mehrwertsteuer mit 49,3% bzw. 40,3% im Jahr 2020 die größten Beiträge leisteten, während das volatilere CIT in 2020 bescheidene 4,5% beitrug. In den letzten fünf Jahren lag das Wachstum der Steuereinnahmen der Bundesländer über dem Niveau der Volkswirtschaft.
Umsatzanpassbarkeit: „Stärker“
Die „stärkere“ Einschätzung wird durch eine starke Aufzeichnung des Umsatzausgleichs gestützt, ein wesentlicher Bestandteil des Ratingansatzes von Fitch, der die Ratings der Bundesländer mit denen des Bundes verknüpft. Ein umfassendes Ausgleichssystem und ein breit angelegter Solidaritätspakt gleichen finanzielle Unterschiede aus. Dieser Ausgleichsrahmen erfordert, dass finanziell stärkere Länder einen Teil seines überdurchschnittlichen Steuererlöses an finanziell schwächere Mitglieder übertragen. Der Rahmen gleicht die Unterschiede zwischen der Steuerbemessungsgrundlage der Bundesländer und ihrer Finanzkraft teilweise aus.
Die jüngste Reform des Bund-Länder-Finanzbeziehungen bestätigt die Stabilität des Einnahmenausgleichs. Dies dürfte die Transfers vom Bund an den finanziell schwächeren Länder erhöhen und die Belastung der Bundesländer durch die Netto-Geberstaaten verringern. Fitch sieht dies als kreditpositiv an.
Nachhaltigkeit der Ausgaben: „Stärker“
Die Länder haben eine umsichtige Aufzeichnung der Kontrolle über Betriebsausgaben. Die Hauptausgaben sind Verwaltungskosten für Steuerbehörden, Bildung, Wissenschaft und soziale Sicherheit, die antizyklischer Natur sind. In Zeiten wirtschaftlicher Belastungen werden vom Bund antizyklische Maßnahmen durchgeführt.
Die Bundesländer wenden seit 2010 Kostenkonsolidierungsmaßnahmen an, um die Schuldenbremsregel ab 2020 einzuhalten. Die Bundesländer haben seit 2010 eine starke Zurückhaltung bei den Ausgaben gezeigt, um das Betriebsausgaben-Wachstum unter dem der operativen Einnahmen zu halten. Kostenkonsolidierungsmaßnahmen unterliegen der Aufsicht und Kontrolle des Deutschen Stabilitätsrates.
Anpassungsfähigkeit der Ausgaben: „Stärker“
Die Bundesländer verfügen über wirksame Haushaltsregeln und haben bewiesen, das Ausgabenwachstum vor der Schuldenbremse zu begrenzen. Sie haben einen moderaten Anteil an unflexiblen Ausgabenposten, wobei die Personalkosten und Transfers im Jahr 2020 69% der Betriebsausgaben ausmachten. Die Investitionen machten im Jahr 2020 einen moderaten Anteil von 10% an den Gesamtausgaben aus. Trotz der begrenzten Flexibilität bei der Anpassung der Investitionen haben die Länder eine starke Kostenkonsolidierung, um ausgeglichene Budgets zu erzielen und das Betriebsausgaben-Wachstum unter dem Wachstum der operativen Einnahmen zu halten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte zu führen, ohne ab 2020 die Nettoverschuldung zu erhöhen, was Fitch für die Anpassungsfähigkeit der Ausgaben positiv bewertet.
Verbindlichkeiten und Liquidität Robustheit: „Stärker“
Die Bundesländer arbeiten in einem soliden nationalen Rahmen für das Schulden- und Liquiditätsmanagement und zeigen strenge Marktdisziplin, die Fitch als kreditpositiv ansieht. Als einer der größten subnationalen und häufigen Emittenten genießen die Länder einen starken Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten, einschließlich Bund-Benchmark-Emissionen. Bei den Fälligkeitsprofilen besteht kein Konzentrationsrisiko, und alle Fremdwährungsschulden werden abgesichert, ebenso wie die meisten variabel verzinslichen Emissionen. Die Länder sind daher keiner Marktvolatilität ausgesetzt, und ihr häufiger Refinanzierungsbedarf in einem Umfeld mit niedrigeren Zinssätzen verringert auch konsequent ihre Zinsbelastung.
Die Länder sehen sich auch großen Eventualverbindlichkeiten in Form von Schuldengarantien für ihre Entwicklungsbanken und ehemaligen Landesbanken sowie ihren weitgehend nicht finanzierten Pensionsverpflichtungen gegenüber. Das Risiko, das sich aus ihren Verpflichtungen gegenüber Banken ergibt, wird durch angemessene Vermögenswerte und das konservative Geschäftsprofil ihrer Entwicklungsbanken gemindert. Darüber hinaus ist die Höhe der Eventualverbindlichkeiten aus den den ehemaligen Landesbanken gewährten Mängelgarantien weitgehend rückläufig.
Verbindlichkeiten und Liquiditätsflexibilität: „Stärker“
Die Bundesländer arbeiten in einem starken Rahmen für die Unterstützung der Notliquidität, die von den oberen Regierungsebenen mit dem Kontrahentenrisiko „AAA“ bereitgestellt wird. Dieses etablierte und aktive Liquiditätsmanagementsystem sollte zusammen mit dem starken Zugang des Kreditgebers zu den Kapitalmärkten und der entsprechend starken Refinanzierungskapazität sowie den entsprechenden Treasury-Fazilitäten Verzögerungen bei der Bereitstellung von Liquidität und Unterstützung verhindern. Das Liquiditätsrisiko eines einzelnen Landes wird durch bilaterale und gegenseitige Vereinbarungen vermieden, die alle Kreditgeber und den Bund miteinander verbinden, um sicherzustellen, dass sie sich gegenseitig unterstützen können. Liquidität würde für ein bestimmtes Land nur dann nicht zur Verfügung stehen, wenn ein vollständiger Zusammenbruch des Bundes vorliegt, bei dem weder die Bundesländer noch der Bund selbst Liquidität bereitstellen könnten.
Alle Liquiditätsbereitstellungsfazilitäten unterstreichen den starken finanziellen Unterstützungsmechanismus, der in der deutschen Finanzverfassung verankert ist, wonach Bund und Länder jeden einzelnen Staat in finanziellen Notlagen unterstützen müssen. Dieser Subfaktor ist der Kern des Ratingansatzes von Fitch für den deutschen Länder.
Tragfähigkeit der Schulden: Kategorie „aa“ bis „bbb“
Fitch stuft die Bundesländer als lokale und regionale Gebietskörperschaften des Typs A (LRG) ein, deren Hauptausgabenverantwortung in der Verwaltung der Steuerbehörden, Bildung und Wissenschaft, der sozialen Sicherheit und der öffentlichen Sicherheit liegt und deren Ausgaben einen wesentlichen Anteil an den Ausgaben des öffentlichen Sektors ausmachen. Als quasi souveräne Einheiten weisen die Bundesländer auch steuerliche Ungleichgewichte zwischen den vom Staat erhaltenen Mitteln und den Auszahlungen an die Kommunen auf. Nach vorläufigen Ergebnissen für 2020 beliefen sich die Gesamtausgaben der Bundesländer auf 473,1 Mrd. EUR oder 55% der gemeinsamen Ausgaben von Bund und Ländern (867,4 Mrd. EUR) im Jahr 2020. Auf ihre Gesamtverschuldung von 578,6 Mrd. EUR entfielen 32,5% der gemeinsamen Schulden des Bundes und des Kreditgebers (1,782 Billionen Euro) im Jahr 2020.
Laut Fitch’s Rating-Fall hat sich die wirtschaftliche Haftungslast (ELB, bereinigte Nettoverschuldung (+ ein anteiliger Anteil der Schulden der Zentralregierung) / lokales BIP) – die primäre Metrik für die Tragfähigkeit der Schulden für Typ-A-LRGs – im Jahr 2020 verschlechtert, aber Fitch erwartet eine allmähliche Verbesserung im Zeitraum 2021-2025. Beide sekundäre Kennzahlen – die fiskalische Schuldenlast (FDB), gemessen als Netto-Schulden-zu-Betriebs-Einnahmen und der synthetische Schuldendienst-Deckungsgrad (SDSCR) – werden zwischen „aa“ und „b“ liegen. Diese spiegeln die hohe Gesamtschuldenbelastung des Kreditgebers und seine hohen, wenn auch umsichtig verwalteten jährlichen Schuldendienstanforderungen wider. Alle diese Kennzahlen ergeben zusammen eine Gesamtbewertung der Tragfähigkeit der Schulden des deutschen Kreditgebers zwischen „aa“ und „bbb“.
- Die ‚a‘-Bewertung des Bundeslandes Berlin basiert auf einer ELB von 70,2%, die der Kategorie‘ aa ‚entspricht, einer Schuldentilgung von 50,4x (b), einem SDSCR von 0,3 (b) und einer FDB von 181,9%. (bbb).
- Die „BBB“ -Bewertung des Bundeslandes Bremen basiert auf einer ELB-Bewertung von 91,0%, die der Kategorie „a“ entspricht, einer Schuldentilgung von 27,2x (b), einem SDSCR von 0,4x (b) und einer FDB von 323,1 % (b).
- Die ‚aa‘-Bewertung des Bundeslandes Hamburg basiert auf einer ELB von 47,6%, die der Kategorie‘ aa ‚entspricht, einer Schuldentilgung von 33x (b), einem SDSCR von 0,4x (b) und einer FDB von 143,5%. (ein).
- Die ‚a‘-Bewertung des Bundeslandes Niedersachsen basiert auf einer ELB von 55,1%, die der Kategorie‘ aa ‚entspricht, einer Schuldentilgung von 40,3x (b), einem SDSCR von 0,3x (b) und einer FDB von 167,2 % (bbb).
- Die ‚a‘-Bewertung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern basiert auf einer ELB von 63,5%, die der Kategorie‘ aa ‚entspricht, einer Schuldentilgung von 8,6x (aa), einem SDSCR von 1,5x (bbb) und a FDB von 119,4% (a).
- Die „a“ -Bewertung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen basiert auf einer ELB von 56,7%, die der Kategorie „aa“ entspricht, einer Schuldentilgung von 24,3x (bb), einem SDSCR von 0,6x (b) und a FDB von 194,7% (bbb).
- Die ‚a‘-Bewertung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz basiert auf einer ELB von 56,3%, die der Kategorie‘ aa ‚entspricht, und einer Schuldentilgung von 17,9x (bbb), einem SDSCR von 0,8x (b) und einer FDB von 150,4% (bbb).
- Die ‚a‘-Bewertung des Bundeslandes Saarland basiert auf einer ELB von 68,5%, die der Kategorie‘ aa ‚entspricht, einer Schuldentilgung von 11x (a), einem SDSCR von 1,1x (bb) und einer FDB von 219,6%. (bb).
- Die ‚a‘-Bewertung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt basiert auf einer ELB von 72,7%, die der Kategorie‘ a ‚, einer Schuldentilgung von 32,3x (b), einem SDSCR von 0,4x (b) und einer FDB entspricht von 186,2% (bbb).
- Die ‚a‘-Bewertung des Bundeslandes Schleswig-Holstein basiert auf einer ELB von 66%, die der Kategorie‘ aa ‚entspricht, einer Schuldentilgung von 77,7x (b), einem SDSCR von 0,2x (b) und einer FDB von 201,5% (bb).
- Die ‚a‘-Bewertung des Bundeslandes Thüringen basiert auf einer ELB von 65,9%, die der Kategorie‘ aa ‚entspricht, einer Schuldentilgung von 18,9x (bb), einem SDSCR von 0,7x (b) und einer FDB von 153,3 % (bbb).
Zusammenfassung
Die deutschen Bundesländer ‚AAA‘ IDRs sind an das Rating des Bundes gebunden. Die Standalone Credit Profiles (SCP) der Bundesländer werden für das Land Hamburg mit „aaa“ bewertet. aa + für die Bundesländer Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen; ‚aa‘ für die Bundesländer Berlin und Schleswig-Holstein; ‚aa-‚ für die Bundesländer Saarland (überarbeitet von ‚a +‘) und Sachsen-Anhalt; und ‚a‘ für das Land Bremen. Dies spiegelt eine Kombination aus einem „stärkeren“ Risikoprofil für alle Bundesländer und der Tragfähigkeit der Schulden von „aa“ bis „bbb“ wider.
Die ‚AAA‘-IDRs des Kreditgebers werden in erster Linie von der Stabilität des Solidaritätssystems bestimmt, das ihre Kreditwürdigkeit untermauert, unabhängig von den Hauptrisikofaktoren und der Bewertung der Tragfähigkeit der Schulden.
Das Solidaritätssystem ist in der deutschen Verfassung verankert und spiegelt den institutionellen Rahmen des Länder wider. Nach der deutschen Verfassung sind alle Bundesländer der Bundesrepublik gemeinsam für die Unterstützung eines Landes in finanzieller Not verantwortlich. Wenn ein Land „extreme Haushaltsnot“ hat, hat es Anspruch auf finanzielle Unterstützung von allen anderen Bundesländern und dem Bund. Dieser Grundsatz wurde in der Vergangenheit mehr als einmal von den Verfassungsgerichten bekräftigt, zuletzt 2006.